Was das geplante digitale Zentralbankgeld der EZB ist – und was es nicht ist
Bargeld verliert im Alltag an Bedeutung, digitale Zahlungen nehmen zu. Mit dem digitalen Euro will die Europäische Zentralbank (EZB) ein eigenes digitales Zahlungsmittel schaffen. Für Privatpersonen und Unternehmen stellt sich damit eine grundlegende Frage: Wem gehört digitales Geld eigentlich – und wer hat die Kontrolle darüber?
Was ist der digitale Euro?
Der digitale Euro ist ein geplantes digitales Zahlungsmittel, das von der Europäischen Zentralbank (EZB) herausgegeben werden soll. Er soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen, und Zahlungen im digitalen Alltag ermöglichen – im Geschäft, online und zwischen Privatpersonen.
Definition: digitales Zentralbankgeld (CBDC)
Der digitale Euro wird offiziell als digitales Zentralbankgeld bezeichnet – englisch Central Bank Digital Currency, kurz CBDC. Gemeint ist eine digitale Form der Landeswährung, die direkt von der Zentralbank ausgegeben wird. Damit unterscheidet sich der digitale Euro grundlegend vom Geld, das heute auf einem gewöhnlichen Bankkonto liegt, und ebenso von privaten Kryptowährungen.
Bargeld, Bankguthaben und digitaler Euro im Vergleich
Im Alltag wird oft nicht zwischen verschiedenen Formen von Geld unterschieden. Rechtlich sind die Unterschiede jedoch erheblich:
- Bargeld: Banknoten und Münzen, über die man unmittelbar und ohne Vermittler verfügen kann.
- Bankguthaben: Eine Forderung gegenüber der eigenen Bank. Das Geld auf dem Konto ist rechtlich kein eigener Bargeldbestand, sondern ein Anspruch gegenüber einem Finanzinstitut.
- Digitaler Euro: Digitales Zentralbankgeld (CBDC). Anders als ein Bankguthaben wäre er eine direkte Forderung gegenüber dem Eurosystem und nicht gegenüber einer Geschäftsbank.
Was bedeutet der digitale Euro für das Eigentum?
Der digitale Euro wäre Zentralbankgeld – aber kein digitales Gold und keine private Goldreserve. Sein Wert wäre fest an den Euro gebunden. Er würde damit denselben Kaufkraftschwankungen unterliegen wie Euro-Bargeld oder Euro-Guthaben und keinen automatischen Schutz vor Inflation bieten.
Hinzu kommt: Auch beim digitalen Euro besteht das Vermögen in einem Anspruch gegenüber einer Institution. Wer den digitalen Euro nutzt, besitzt keinen physischen Vermögenswert, sondern ein Guthaben im System der Zentralbank.
Wann kommt der digitale Euro?
Der offizielle Fahrplan der Europäischen Zentralbank (EZB) sieht folgende Schritte vor:
- Ende 2026: geplanter Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene.
- Ab der zweiten Jahreshälfte 2027: Start einer zwölfmonatigen, praktischen Pilotphase – ein Testlauf mit ausgewählten Banken, Zahlungsdienstleistern und Händlern.
- 2029: angestrebte offizielle Einführung und Erstausgabe als gesetzliches Zahlungsmittel, nach aktueller Planung in der zweiten Jahreshälfte.
Dieser Zeitplan setzt voraus, dass die EU-Verordnung zum digitalen Euro wie geplant verabschiedet wird. Über die endgültige Einführung entscheidet anschliessend die EZB.
Für Liechtenstein und die Schweiz, die den Schweizer Franken verwenden, wäre der digitale Euro vor allem bei Zahlungen im Euroraum von Bedeutung.
Anspruch oder Eigentum – der entscheidende Unterschied
Digitales Geld kann rechtlich Zentralbankgeld sein, ohne dass der Nutzer einen physischen Wert besitzt. Wer Eigentum und Unabhängigkeit sichern möchte, sollte daher genau unterscheiden:
- Anspruch gegenüber einer Institution: Der Wert hängt von der jeweiligen Währung und vom Schuldner ab – bei Bankguthaben von der Bank, beim digitalen Euro vom Eurosystem.
- Direktes Eigentum an einem Vermögenswert: Der Wert liegt im Gegenstand selbst, etwa in physischem Gold.
Genau hier setzt das MTS Money Transfer System an: Jede World-Einheit entspricht einer Unze Feingold (999,9) und ist durch physisches Gold gedeckt. Damit verbindet MTS die Vorteile digitaler Zahlungen mit einem realen, physischen Gegenwert.
Fazit: Digital ist nicht gleich wertgesichert
Der digitale Euro kann den Zahlungsverkehr moderner und unabhängiger von privaten Zahlungsanbietern machen. An der Natur des Geldes ändert er jedoch nichts: Er bleibt an den Euro gebunden und ist ein Anspruch gegenüber einer Institution. Wer Wert auf Eigentum und Werterhalt legt, sollte prüfen, welche Vermögenswerte durch reale Werte gedeckt sind.
Haben Sie Fragen zu goldgedecktem Zahlungsverkehr mit World? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.